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Österreich (A)

Allgemeine Informationen
Fläche: 83.857 km Hauptstadt: Wien

Einreisebestimmungen
Sie benötigen einen Reisepass oder einen Personalausweis, der mindestens noch drei Monate gültig ist. Für Kinder werden der Kinderausweis oder der Eintrag im Familienpass anerkannt (bei Kindern über 10 Jahren nur mit Lichtbild).

Fahrzeugpapiere
Nationaler Führerschein und nationale Zulassung sind ausreichend; das Nationalitätskennzeichen "D" muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Bei Fahrzeugen mit amtlichen deutschen Kennzeichen (nicht Zollnummer) wird auf die Vorlage des Versicherungsnachweises verzichtet. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird jedoch dringend empfohlen.

Reisen mit Tieren

Aufgrund einer neuen EU-Regelung muss für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europischen Union grenzüberschreitend verbracht werden, ein Pass mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier ber einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Für aus Deutschland stammende Tiere heit dies, dass die letzte Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt worden ist.

Die EU-einheitlichen Passformulare müssen also zunächst nur für Heimtiere der betroffenen Arten verwendet werden, deren Besitzer nicht mehr über geltende ("alte") Bescheinigungen verfügen und die daher ein neues Dokument für die Reise in andere Mitgliedstaaten benötigen.

Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren wie auch für den Handel zwischen Mitgliedstaaten der EU.

Auch die neuen EU-Heimtierausweise können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Er benötigt hierfür allerdings eine behrdliche Ermächtigung. Es ist Aufgabe der nach Landesrecht zuständigen Behörden, entsprechende Einzelheiten mit den niedergelassenen Tierärzten zu kälren.

Verkehr und Verkehrsregeln
Promillegrenze: 0,5

Spikesreifen/Schneeketten: In der Zeit vom 15.11. bis 10.04. ist es gestattet, Spikesreifen zu fahren. Das Fahrzeug muss am Heck mit einem entsprechenden Aufkleber gekennzeichnet sein. Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen 80 km/h und auf Autobahnen 100 km/h. Auf besonders gekennzeichneten Straßen (Reifen mit Schneeketten in der blauen runden Tafel) müssen auf mindestens zwei Antriebsrdern Schneeketten angelegt werden. Dies gilt auch für allradangetriebene Fahrzeuge.

Bei blinkenden Notrufsulen auf Autobahnen sollte man die Geschwindigkeit drosseln. An Schulbussen darf während des Ein- und Aussteigevorgangs nicht vorbeigefahren werden. Motorradfahrer benötigen einen Verbandskasten.

Telefonieren im Straßenverkehr: Ab 01.07.1999 darf der Lenker nur noch unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung während der Fahrt telefonieren.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:

  Autobahn Schnellstraße außerorts innerorts
PKW* 130 km/h 100 km/h 100 km/h 50 km/h
Motorrad 130 km/h 100 km/h 100 km/h 50 km/h
Caravan Gespanne bis 3,5t 100 km/h 80 km/h 80 km/h 50 km/h
Caravan Gespanne ber 3,5t 70 km/h 60 km/h 60 km/h 50 km/h
Wohnmobile bis 3,5t 130 km/h 100 km/h 100 km/h 50 km/h
Wohnmobile bis 6,0t 80 km/h 70 km/h 70 km/h 50 km/h
  *von 22:00 - 5:00 Uhr auf allen Autobahnen 110 km/h, außer A1,A2,A8 und A9

Straßenbenutzungsgebhren und Vignetten
Bitte beachten Sie die ACE-Informationsbroschre "Mautstraßen". Schwarzfahren kann teuer werden! Wer ohne gültige bzw. geklebte Vignette das Österreichische Autobahnen- und Schnellstraßennetz benützt, muss mit hohen Nachzahlungen rechnen. Die Österreichische Gendarmerie, Polizei, Zollwache ist berechtigt, eine Ersatzmaut in Höhe von maximal 218,01 Euro sofort einzuziehen. Sofortige Bezahlung: Die Tat wird straflos. Der ausgestellte Beleg berechtigt zur weiteren Benutzung der Autobahn und Schnellstraße für einen Zeitraum von 24 Stunden. Zahlungsverweigerung: Anzeige bei der BH. In diesem Fall drohen aufgrund der Verwaltungsbertretung Geldstrafen bis zu einem Höchstmass von 2180,19 Euro. Die Bezahlung der Ersatzgebühr ist auch mit Kreditkarte (Visa, Eurocard, Diners, Amexo) möglich - jedoch nur bei Gendarmerie und Zollwache. Im Falle der Einleitung des Verwaltungsstrafverfahrens, muss die Autobahn sofort verlassen werden und es drohen aufgrund der Verwaltungsbertretung Geldstrafen mit einem Mindestsatz von 200,- Euro bis zu einem Hchstma von 5000,- Euro.

Grenzübergang/Zoll
Die österreichischen Grenzbergnge sind in der Regel fr den Reiseverkehr Tag und Nacht geöffnet.

Duty Free: Folgende Artikel können zollfrei nach Österreich eingeführt werden: Seit Januar 1995 gibt es keine Beschränkungen mehr für die private Wareneinfuhr (einschließlich von Verbrauchsgütern wie Alkohol und Tabak) innerhalb der Europischen Union. Es wurden jedoch folgende Richtmengen festgesetzt, bei deren überschreiten gewerblicher Handel vermutet wird, der im Bestimmungsland zu versteuern ist: 800 Zigaretten; 200 Zigarren; 400 Zigarillos; 1000 g Tabak; 90 l Wein (davon nicht mehr als 60 l Schaumwein); 10 l Spirituosen; 20 l alkoholische Getrünke (z.B. Portwein oder Sherry) mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 %; 110 l Bier.

Einfuhrverbot: Drogen; Betäubungsmittel; pornographische Materialien sowie Gegenstände, die für Krieg, Gewalt, Faschismus oder Rassendiskriminierung werben. Wertgegenstünde sollten bei der Einreise deklariert werden.

Telefonieren
Von Deutschland nach Österreich: 0043 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer Von Österreich nach Deutschland: 0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer

Medizinische Versorgung
Deutsche Staatsbürger und Bürger anderer EU-Staaten sollten sich vor der Reise bei der Krankenkasse die Anspruchsbescheinigung E 111 besorgen, die man im Bedarfsfall in Österreich bei der örtlichen Gebietskrankenkasse gegen einen Krankenschein umtauschen kann und damit Anspruch auf dieselben Leistungen, wie in Österreich versicherte Personen hat. Für Medikamente wird eine Rezeptgebühr erhoben. Ärzte und Apotheken stehen in allen Städten, Gemeinden und gäreren Ortschaften zur Verfgung. An jeder Apotheke befinden sich Hinweise auf Nacht- und Sonntagsdienste, die abwechselnd angeboten werden. In Gebirgsorten sind Bergrettungsdienste vorhanden. Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE-Auslandsreise-Krankenversicherung. Antragsformular ber ACE-Info-Service 01802 / 33 66 77.

Unfälle
Es empfiehlt sich, in jedem Fall die Polizei zu rufen und einen europischen Unfallbericht auszufllen. Allgemeine Notrufnummern: Polizei 133, Feuerwehr 122, Rettungsdienst 114. In kleineren Ortschaften sollten Sie sich an die lokalen Hilfsdienste wenden. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!