Schweiz

Devisen/Geldwechsel

In der Schweiz gibt es keine Vorschriften fr die Ein- und Ausfuhr von Devisen. Wechselkurs (durchschnittl. Werte) CHF 100 = (ca.) EURO 68

Immer aktuell unter: NZZ-Wechselkurse.

Krankenversicherungen

Seit dem 1. Juni 2002 ist der Auslandskrankenschein auch in der Schweiz gltig. Fr detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.

Mobilkommunikation.

In der Schweiz
Das Mobilfunknetz von Swisscom Mobile deckt ber 99 % des besiedelten Gebietes der Schweiz ab. Bei Einreise in die Schweiz sucht sich das Mobiltelefon in der Regel selbstndig ein Netz aus. Im Display erscheint dann zum Beispiel "SWISS GSM". ber die Versorgung des Mobilfunknetzes von Swisscom Mobile, dem fhrenden Schweizer Netzbetreiber, wird auf www.swisscom-mobile.ch/netz informiert.

Notruf / automatische Telefonausknfte

Polizeinotruf 117
Feuerwehr 118
Sanittsnotruf 144
Pannendienst TCS Schweiz, Bern (nicht abrufbar vom Ausland) 140
Schweizerische Rettungsflugwacht, Zrich 1414

automatische Telefonausknfte
Straenzustand 163
Wetterbericht 162
Lawinenbulletin 187
Touristik-Bulletin, Skipistenbericht 120

Sprache

Die Landessprachen sind Deutsch, Franzsisch, Italienisch und Rtoromanisch. In den meisten nicht deutschsprachigen Fremdenverkehrsorten wird die deutsche Sprache verstanden, zum Teil auch gesprochen.

Zollbestimmungen

Im Zweifelsfalle erkundigen Sie sich bitte vorher bei einem Schweizer Zollamt oder bei den Zollkreisdirektionen Basel (Tel. +41 (0)61 287 11 11) oder Schaffhausen (Tel. +41 /(0)52 633 11 11).

Eidgenssische Zollverwaltung

Alpenstraentunnels

Groer St. Bernhardtunnel
Einfache Durchfahrt fr zweiachsige Fahrzeuge, deren Hhe bei der vorderen Achse 1,30 m nicht bersteigt, mit oder ohne kleinen Anhnger/Wohnwagen, sowie Wohnmobile und Touristenbusse bis 9 Personen kostet EUR 18,20; Hin- und Rckfahrt EUR 25,60; Auto mit Anhnger oder Wohnmobil EUR 27, Dreiachsige Fahrzeuge EUR 67,50 und Fahrzeuge mit 4 oder mehr Achsen EUR 101 (Motorrder EUR 10,10 resp. EUR 13,50). Mehrfahrtenkarten sind fr alle Kategorien erhltlich. Erkundigen Sie sich vor Ort oder kontaktieren Sie den Verkaufsdienst der Tunnel-Gesellschaft unter Tel. 027/788 44 00, Fax 027/788 44 01. www.grandsaintbernard.ch

Autotourismus

Unterlagen und Formalitten
Unterlagen ber Autoreisen in die Schweiz erhalten Sie bei Schweiz Tourismus, bei Ihrem Reisebro oder bei den Automobilclubs. Zur Einreise in die Schweiz bentigen Automobilisten Pass oder Personalausweis, Kraftfahrzeugschein und nationalen Fhrerschein.

Tankstellen
Viele Tankstellen sind mit Noten- oder Kreditkartenautomaten ausgerstet und ermglichen das Tanken auch zu Nachtzeiten.

Hchstgeschwindigkeiten/Sicherheitsvorschriften
Die Schweiz verfgt ber ein gut ausgebautes und dichtes Straennetz. Auf Autobahnen betrgt die Hchstgeschwindigkeit 120km/h, auerhalb von Ortschaften 80km/h, auf Autostrassen 100km/h, innerorts generell 50km/h. Kinder unter 7 Jahren mssen auf Sitzen neben dem Fhrer mit einer speziellen Kinderrckhaltevorrichtung (z. B. Kindersitz) gesichert sein. Kinder von 7 bis 12 Jahren mssen auf allen Pltzen mit einer solchen Vorrichtung oder den vorhandenen Sicherheitsgurten gesichert sein. Fhrer und Beifahrer von Motorrdern sowie Fhrer von Motorfahrrdern mssen whrend der Fahrt typengeprfte Schutzhelme tragen. Der Alkoholgrenzwert liegt bei 0,8 Promille. Telefonieren mit dem Handy whrend der Fahrt ist verboten. Freisprechanlage ist erlaubt, sofern die Aufmerksamkeit des Fahrzeugfhrers nicht beeintrchtigt wird.

Autobahngebhren
Die Vignette kann an Schweizer Grenzbergngen, bei Postmtern, Tankstellen und Automobilwerksttten fr CHF 40 gekauft werden. In Deutschland verkauft der ADAC die Vignette fr EUR 27,50 und die Vignette kann auch via Internet bei der Deutschen Post bestellt werden.

Spezielle Vorschriften

Radarwarngerte Im Gegensatz zu Deutschland ist die Situation in der Schweiz uerst restriktiv. Es ist nicht nur verboten, jegliche Warngerte zu bentzen, sondern auch zu erwerben resp. zu besitzen. Auch wenn der Tourist bei Grenzbertritt ein solches Gert anmeldet mit der Absicht, es zu hinterlegen und bei Ausreise wieder mitzunehmen, kann die Beschlagnahmung und Vernichtung nicht verhindert werden. Zudem muss nebst dem Verlust des Gertes mit einer saftigen Busse gerechnet werden.

Schneeketten und Spikes Auf Bergstraen mancherorts vorbergehend Pflicht gemss entsprechendem Schild. Pkws mit Spikes-Reifen drfen nur vom 1. November bis zum 31. Mrz auf Landstrassen verkehren. Das Befahren von Autobahnen und Autostrassen (als solche gekennzeichnet) ist nicht erlaubt. Ausnahme: St. Gotthard- und S. Bernardino-Tunnel. Hchstgeschwindigkeit: 80 km/h.

Bestimmungen fr Haustiere

Aufgrund einer neuen EU-Regelung muss fr Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europischen Union grenzberschreitend verbracht werden, ein Pass mitgefhrt werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden knnen das Tier muss mittels Ttowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierrztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier ber einen gltigen Impfschutz gegen Tollwut verfgt. Fr aus Deutschland stammende Tiere heit dies, dass die letzte Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und lngstens 12 Monate vor dem Grenzbertritt durchgefhrt worden ist.

Die EU-einheitlichen Passformulare mssen also zunchst nur fr Heimtiere der betroffenen Arten verwendet werden, deren Besitzer nicht mehr ber geltende ("alte") Bescheinigungen verfgen und die daher ein neues Dokument fr die Reise in andere Mitgliedstaaten bentigen.

Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundstzlich fr den privaten Reiseverkehr mit bis zu fnf Tieren wie auch fr den Handel zwischen Mitgliedstaaten der EU.

Auch die neuen EU-Heimtierausweise knnen von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Er bentigt hierfr allerdings eine behrdliche Ermchtigung. Es ist Aufgabe der nach Landesrecht zustndigen Behrden, entsprechende Einzelheiten mit den niedergelassenen Tierrzten zu klren.

Papageien, Wellensittiche und Kaninchen knnen aufgrund einer Bewilligung des Bundesamtes fr Veterinrwesen in Bern in die Schweiz eingefhrt werden

Meerschweinchen, Goldhamster, Ratten, Muse, Kanarienvgel und Aquarienfische knnen ohne Einfuhrbewilligung und ohne grenztierrztliche Untersuchung eingefhrt werden.

Bundesamt fr Veterinrwesen CH-3097 Bern-Liebefeld Tel. +41 (0)31 323 85 24

Einreisebestimmungen

Passbestimmungen fr deutsche Staatsbrger
Zur Einreise in die Schweiz und ins Frstentum Liechtenstein bentigen deutsche Staatsbrger einen Reisepass (weniger als 1 Jahr abgelaufen) oder einen gltigen Personalausweis. Kinder bis zu 10 Jahren bentigen einen Kinderausweis ohne Foto und von 10 bis 16 Jahren einen Kinderausweis mit Foto. Bis zu 16 Jahre knnen Kinder auch im Pass der Eltern eingetragen sein und so in die Schweiz einreisen, vorausgesetzt, dass der/die PassinhaberIn das/die Kind(er) persnlich begleitet. Fr Kleinkinder gengt die Vorlage der Geburtsurkunde.

Seit 1. August 2000 kein Visumszwang mehr fr zahlreiche auslndische Staatsbrger
Neu kann ohne Visum einreisen, wer Wohnsitz in einem EU- oder EFTA-Staat oder in Andorra, Monaco, San Marino, Kanada oder in den USA hat. Auch fr Staatsangehrige von Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Thailand und den Vereinigten Arabischen Emiraten die im Besitz eines Schengenvisums sind, fllt die Visumspflicht weg.

Passbestimmungen fr andere Staatsangehrige
Bitte setzen Sie sich mit dem fr Sie zustndigen Schweizer Konsulat in Verbindung. Anschriften, ffnungszeiten etc. finden Sie unter Schweizer Generalkonsulate in Deutschland

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